Nutzungsbedingungen
für Spenden an „unser klimafonds“
Stand: 01. August 2024
- Geltungsbereich: Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden “AGB”) regeln die Bedingungen und Rahmenbedingungen für das spendenbasierte Fundraising und die Nutzung unserer Dienstleistungen durch Spender:in und Unterstützer:in (im Folgenden “Nutzer:in” oder “Spender:in”) im Rahmen unserer gemeinnützigen Organisation (im Folgenden “Organisation”). Durch die Nutzung unserer Dienstleistungen und das Tätigen von Spenden erklären Sie sich mit diesen AGB einverstanden.
- Spenden
2.1 Spendenempfänger: Die Organisation ist eine gemeinnützige Einrichtung, die Spenden für gemeinnützige Projekte sammelt und verwaltet.
2.2 Spendenarten: Die Nutzer können Einzelspenden, regelmäßige Spenden oder Spenden für spezifische Projekte oder Kampagnen tätigen.
2.3 Zahlungsmethoden: Spenden können über verschiedene Zahlungsmethoden getätigt werden. Die Zahlungsdetails und Informationen werden gemäß Datenschutzrichtlinie vertraulich behandelt.
2.4 Spendenquittungen: Die Organisation stellt Spendenquittungen für steuerliche Zwecke aus, sofern dies gesetzlich zulässig ist und die erforderlichen Informationen zur Verfügung gestellt werden.
2.5 Klimacloud: Die Organisation stellt Spender:innen zur Auswahl, sich mit Name, Kommentar und Foto auf der allgemeinen bzw. einer projektbezogenen Klimacloud nennen zu lassen. Die Organisation behält es sich vor, Kommentare oder Bilder, die rechtswidrig, in besonderem Maße anstößig oder unangemessen sind, zu entfernen.
2.6 Geschenkspenden: Aufgrund des erhöhten organisatorischen Aufwands bitten wir um Verständnis, dass wir die Zustellung von Grußkarten erst ab einem Spendenwert von 25 Euro vornehmen.
2.7 Spendenurkunden: Aufgrund des erhöhten organisatorischen Aufwands bitten wir außerdem um Verständnis, dass wir, sofern nicht anders angegeben, Spendenurkunden (im Wunschformat) erst ab einem Spendenwert von 2.500 Euro vornehmen.
- Verwendung von Spenden
3.1 Projekt- und Kampagnenzweck: Die Spenden werden gemäß dem vom / von der Spender:in ausgewählten Projekt oder der ausgewählten Kampagne verwendet. Die Organisation strebt in allen Fällen an, die Projekt-/Kampagnenspenden zweckgebunden für das konkrete Projekt einzusetzen.
3.2 Veränderter Mittelbedarf eines Projekts: Sollte nach Abschluss des Projekts der tatsächliche Mittelbedarf geringer ausgefallen sein, als geplant, so zahlt der Projektträger gemäß der Förderrichtlinien unserer Organisationen diese nicht verausgaben Mittel zurück. Sofern es sich bei den zurückgezahlten Mitteln um Mittel handelt, die als zweckgebundene Spende an die Organisation flossen, es sich aber um keine, in Relation zu den gesamten Projektausgaben, erhebliche Summe handelt, behält sich die Organisation aus organisatorischen Gründen vor, diese Mittel flexibel für künftige satzungsgemäße Projekte einzusetzen. Für Ihr Verständnis hierfür bedanken wir uns im Voraus.
- Abbruch eines Projekts: Sollte ein Förderprojekt während oder vor der Umsetzung vonseiten des Projektträgers abgebrochen oder beendet werden, oder vonseiten unserer Organisation die Förderzusage zurückgenommen werden müssen, werden Spender:innen hierüber informiert und zweckgebundene Spenden entweder zurückgezahlt, oder, nach Zustimmung durch die Spender:in, für die Förderung anderer Projekte verwendet.
- Verwendung allgemeiner Spenden sowie Spenden aus Regionaler Klimapartnerschaft: Die eingegangenen Spenden werden verwendet, um die vom Vergabebeirat oder einer Fachjury beschlossenen konkreten Maßnahmen zu finanzieren.
- Verwaltungskostenbeitrag: Sämtliche eingehenden Spenden werden für die Erfüllung satzungsgemäßer Zwecke verwendet. Seit 01.08.2024 werden 95% der eingehenden Spenden werden für die Förderung konkreter Projekte verwendet. 5% werden für die Betriebskosten (Sachmittel, Personalkosten) unseres Klimafonds zur Umsetzung der satzungsgemäßen Zwecke verwendet.
- Spenden für die Ausstattung von Förderprogrammen: Die Organisation ist bemüht, alle Spenden, die zweckgebunden einem eigenen Förderprogramm zugewiesen werden, entsprechend zu verwenden. Im konkreten Ablauf ist diese Passung aber leider nicht immer möglich, insbesondere da der tatsächliche Mittelabruf im Rahmen eines Förderprogramms quantitativ erst nachträglich bemessen werden kann. Die Organisation behält es sich entsprechend aus organisatorischen Gründen vor, einzelne, zeitlich zuletzt eingegangene Spenden für andere satzungsgemäße Förderungen durch uns zu verwenden. Für Ihr Verständnis hierfür bedanken wir uns im Voraus.
- Überplanmäßiges Spendenaufkommen: Sollten für ein Projekt mehr Spenden eingehen, als geplant (und letztendlich verausgabt), kommen diese Mittel aus organisatorischen Gründen anderen satzungsgemäßen Förderprojekten durch unsere Organisation zugute. Auch hierbei bedanken wir uns im Vorfeld für Ihr Verständnis.
- Rückgaberecht und Stornierung
4.1 Spendenrückgabe: Spenden können nach der Transaktion nicht zurückerstattet werden, es sei denn, es handelt sich um einen nachweislichen Irrtum, ein technisches Problem, eine unterplanmäßige Mittelverwendung, oder einen vorzeitigen Abbruch eines Förderprojekts (siehe 3.2 – 3.6).
4.2 Stornierung von regelmäßigen Spenden: Nutzer:innen können regelmäßige Spenden jederzeit stornieren, indem sie uns schriftlich bzw. über die individuelle digitale Spendenverwaltung benachrichtigen. Die Stornierung tritt in Kraft, sobald die Benachrichtigung bei uns eingegangen ist.
- Datenschutz
Die Verarbeitung von personenbezogenen Daten erfolgt gemäß unserer Datenschutzrichtlinie, die auf unserer Website verfügbar ist. Die Organisation verpflichtet sich, personenbezogene Daten vertraulich zu behandeln und nur für gemeinnützige Zwecke zu verwenden. - Haftungsausschluss
Die Organisation übernimmt keine Haftung für Schäden oder Verluste, die durch die Nutzung unserer Dienstleistungen oder Spenden entstehen, es sei denn, sie sind auf grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz unsererseits zurückzuführen. - Änderungen der AGB
Die Organisation behält sich das Recht vor, diese AGB jederzeit zu ändern. Die geänderten AGB werden auf unserer Website veröffentlicht und gelten ab dem Zeitpunkt der Veröffentlichung. - Schlussbestimmungen
8.1 Anwendbares Recht: Diese AGB unterliegen dem deutschen Recht.
8.2 Gerichtsstand: Gerichtsstand für alle Streitigkeiten im Zusammenhang mit diesen AGB ist der Sitz der Organisation.
8.3 Salvatorische Klausel: Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleiben die übrigen Bestimmungen hiervon unberührt.
Wir danken Ihnen herzlich für Ihre Unterstützung unserer gemeinnützigen Arbeit und Ihr Vertrauen in unsere Organisation.
„unser klimafonds“ (Fonds für Klimaschutz und Nachhaltige Entwicklung der Europäischen Metropolregion Nürnberg e.V.), Bamberg, 31.10.2023