Projekt einreichen

Nächste Antragsfrist

20. Oktober 2025, 23:59 Uhr

Entscheidung und Rückmeldung ca. sechs Wochen nach Ablauf der Frist (letzte Frist: 02. Oktober 2024. Entscheidung und Rückmeldung: 04./05. November 2024)

Unsere Aufgabe: Klimaschutz und Nachhaltigkeit

Nachhaltige Mobilität

Etwa ein solarbetriebenes Tourist:innenschiff

Lebendige Artenvielfalt

Von der Biene bis zum Knabenkraut

Erneuerbare Energien

Zum Beispiel Photovoltaik auf Denkmälern

Nachhaltige Ernährung

Biologisch, regional, saisonal

Gesunde Natur

Etwa die Wiedervernässung alter Moore

und so vieles mehr...

Lass dich überraschen, oder reiche ein eigenes Projekt ein.

FAQs zur Förderung

Wer kann eine Förderung beantragen?

Förderfähig sind Anträge von Kommunen, kommunalen Zusammenschlüssen, gemeinnützigen Organisationen, Genossenschaften, gemeinnützigen Unternehmen, privaten Initiativen, Unternehmen und Körperschaften des öffentlichen Rechts.

Welcher grundsätzliche Zweck muss erfüllt sein?

Klimaschutz und/oder Nachhaltige Entwicklung.

Muss die Maßnahme auf dem Gebiet der Metropolregion Nürnberg umgesetzt werden?

Ja, das ist Voraussetzung für eine Förderung. Teil der Metropolregion sind ganz Oberfranken, Mittelfranken, die unterfränkischen Landkreise Kitzingen und Haßberge, die Oberpfälzer Kreise bzw. kreisfreien Städte Tirschenreuth, Neustadt an der Waldnaab, Weiden, Amberg-Sulzbach, Amberg und Neumarkt in der Oberpfalz sowie der thüringische Kreis Sonneberg.

Wie hoch ist die Förderquote?

Die maximale Förderquote beträgt 80 Prozent. Maßnahmen, die keinen unmittelbaren geldlichen Vorteil erwirtschaften können (insb. Bildungsprojekte) können mit bis zu 100 Prozent der Gesamtkosten finanziert werden. Die tatsächliche Förderquote hängt von der Entscheidung des Vergabebeirats sowie der Aufteilung der vorhandenen Mittel auf die einzelnen Maßnahmen ab.

Kann auch ein Förderprogramm oder eine Einzelförderung der Kommune über den Fonds finanziell unterstützt werden?

Ja, das geht beides. Hier sind ein paar unverbindliche Beispiele:

  • ein Förderprogramm für bio-regionales Essen an Schulen, Pflegeeinrichtungen, Kitas, etc.
  • ein Förderprogramm für kostenintensivere Erneuerbare Energien auf/in Denkmälern
  • ein Förderprogramm für die Installation von Ladesäulen für Elektromobilität
Kann eine Förderung des Fonds mit anderen Förderungen kombiniert werden?

Ja, das ist möglich.

Ist auch eine Teilförderung nur eines Projektbereichs möglich?

Ja, Sie können auch konkret nur die Förderung eines Teilbereichs Ihrer vollständigen Maßnahme beantragen.

Ist eine langfristige Förderung möglich?

Die Förderung bezieht sich in der Regel auf einen klar definierten Zeitraum, der auch über mehrere Jahre gehen kann. Eine langfristige, wiederkehrende Förderung ist hingegen nicht möglich. Es steht Ihnen jedoch frei, Ihren Antrag wiederkehrend einzureichen.

Gibt es eine Obergrenze für die Projektfördersumme?

Es gibt keine definierte Obergrenze. Die Fördersumme ergibt sich aus den insgesamt zur Verfügung stehenden Mitteln sowie der Verteilung auf einzelne Fördermaßnahmen. Finanziell umfassende Maßnahmen können wir zusätzlich über Projektspenden, insbesondere unter großen Unternehmen aus der Metropolregion, in die Finanzierung bringen. Hierfür gehen wir bei Bedarf gesondert auf Sie zu und klären diese Möglichkeit ab.

Erhält man das Geld zu Beginn oder erst nach Beendigung des Projekts?

Die Fördermittel erhalten Sie im Regelfall in mehreren Tranchen, wobei die erste Tranche maximal 10.000 Euro beträgt (Ausnahmen hiervon sind nach Vereinbarung möglich, etwa wenn für die ersten Maßnahmen größere Einzelbeträge nötig sind). Die erste Tranche erhalten Sie unmittelbar nach Abruf der Mittel, also zu Beginn des Projekts. Die weiteren Tranchen zahlen wir dann im Anschluss aus.

Müssen zu viel gezahlte Fördermittel zurückgezahlt werden?

Ja, natürlich smile Am Ende des Förderzeitraums erstellen Sie eine Gesamtabrechnung (wir stellen Ihnen Vorlagen zur Verfügung). Wenn Sie nicht die ganze Summe ausgegeben haben, überweisen Sie den Rest einfach zurück. Mit dem Geld können wir weitere Maßnahmen finanzieren.

Muss meine Kommune Mitglied im Klimafonds sein?

Nein, das ist keine Voraussetzung für eine Förderung.

Projekte von Kommunen – was ist zu beachten?

Grundsätzlich ist ein sehr weites Spektrum an kommunalen Maßnahmen förderfähig, auch Förderprogramme oder Einzelförderungen, die Sie als Kommune Dritten gewähren. Was wir nicht fördern können sind Pflichtaufgaben, also Maßnahmen, die Sie aufgrund gesetzlicher Vorgaben ohne tätigen müssen

Projekte von nicht-gemeinnützigen Unternehmen und privaten Initiativen – was ist zu beachten?

Ihr Projekt muss gemeinwohlorientiert sein und nicht der Absicht unterliegen, hieraus einen direkten wirtschaftlichen Gewinn zu erzielen. Eine Eigenkapitalrentabilität kleiner vier Prozent wird hierbei als „non-profit“ aufgefasst.

Wie lange dauert die Bearbeitung des Antrags?

Die Anträge müssen spätestens bis zur Frist eingereicht werden. Die Frist finden Sie auf dieser Seite. Im Anschluss hieran bereiten wir die Unterlagen zur internen Bewertung vor und entscheiden im Vergabebeirat über die tatsächliche Förderung. Etwa sechs bis acht Wochen nach Ablauf der Frist teilen wir Ihnen mit, ob wir Ihr Projekt in dieser Förderrunde finanzieren können.

Was bedeutet „projektbezogene Förderung“?

Die „projektbezogene Förderung“ wollen wir 2023 starten, um z.B. einzelne Großprojekte in die Umsetzung zu bekommen. Dabei handelt es sich um Projektspenden für Ihre Maßnahme. Wenn wir die projektbezogene Förderung einleiten möchten, dann muss das Projekt hierfür von Ihnen und von unserem Vergabebeirat sowie Vorstand hierfür freigegeben und grundsätzlich für förderwürdig erachtet werden. Anschließend akquirieren wir insb. unter Einbezug größerer Firmen zusätzliche Spendengelder für Ihre Maßnahme. Das heißt: kommen Sie auch gerne mit großvolumigen Projekten auf uns zu.

Darf das Projekt schon vorab beginnen?

Bei neuen Projekten: das ist prinzipiell möglich und können Sie im Förderantrag auch angeben. Aber halten Sie bitte Rücksprache mit uns.

Bei laufenden Projekten: Sie können sich auch mit einer schon existierenden Maßnahme an uns wenden und ein neues Projekt hierunter einreichen.

Was nicht geht: ein Projekt, das Sie bereits durchführen und finanzieren (können), nachträglich einreichen.

Ablauf der Projektförderung

1. Förderrichtlinien prüfen
(“entspricht mein Projekt den Kriterien?”)

2. Förderantrag stellen

3. Vergabebeirat entscheidet

4. Zuwendungsbescheid
(wenn der Vergabebeirat dem Antrag zustimmt)
Hier wird z.B. genannt mit wie viel Geld das Projekt gefördert wird

Es kann losgehen!

Jetzt brauchen wir nur noch die Kontodaten, um Fördergelder zu überweisen. Bei  Fördersummen unter 10.000 Euro können wir den kompletten Betrag auf einmal auszahlen. Bei höheren Summen zahlen wir das Geld in Tranchen aus. Aber das erklären wir dann noch einmal, wenn es so weit ist.

5. Projektabschluss 
Wenn der Förderzeitraum endet, erhalten wir von euch einen Verwendungsnachweis über alle Ausgaben sowie einen Projektbericht. Das ist wichtig, damit wir wissen, wie unsere Gelder eingesetzt wurden, was sie bewirkt haben und wie gegebenenfalls andere davon lernen können. Außerdem wollen wir gerne über euer Projekt informieren, damit andere davon wissen – dafür brauchen wir Bilder, Infos und, wenn möglich, auch Videos.

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